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Asbestsanierung in Mietwohnungen

Sanierungsbedürftiges Asbestvorkommen in der Bausubstanz ist für Vermieter eine Art Schreckensszenario. Die Kosten für die Sanierung sind nicht gering und können nicht auf die Mieter umgelegt werden. Ist mehr als ein Raum in der Wohnung des Mieters von den Sanierungsmaßnahmen betroffen, muss diesem eine Ersatzwohnung für die Dauer der Sanierung finanziert werden. Außerdem wollen ängstliche Mieter informiert und beruhigt werden. Deshalb fahren besonders private Vermieter gern eine Art Vogel-Strauß-Strategie, obwohl sie von Asbest in der Immobilie wissen oder es zumindest stark vermuten.

Die Wahrscheinlichkeit auf asbesthaltigen Fußboden ist gegeben, wenn dieser seit den 80er Jahren nicht mehr erneuert wurde. Und die Gefährdung durch freigesetzte Asbestfasern fängt gerade erst richtig an, weil die sehr widerstandsfähigen Vinyl-Asbest-Platten nach 30 oder 40 Jahren Abnutzungsspuren wie Kratzer und Abbrüche aufweisen und porös werden. Dann können Asbestfasern aus den Platten selbst, aber auch aus dem darunterliegenden Fußbodenkleber freigesetzt werden.

Verhalten der Mieter

Oft werden Mieter nur durch Zufall oder Hinweise von außen auf die Problematik Asbest aufmerksam. Und dann sitzt der Schrecken tief, wenn ihnen ihr bislang sorgloser Umgang mit losen oder zerbrochenen Bodenfliesen, die Vinyl-Asbest-Platten sein könnten, bewusst wird. Wohnungsmieter erkennen die Gefährdung nicht, die von diesen meist hell- bis dunkelgrauen kleinen Fliesen ausgeht. Da werden abgesplitterte Fliesenteile im Hausmüll entsorgt oder zerbrochene Fliesen zusammengefegt. So gelangen Asbestfasern in die Atemluft, lagern sich aber auch an Möbeln und Wänden ab.

Verantwortungsbewusste Vermieter prüfen rechtzeitig, ob in der vermieteten Wohnung Beläge aus Cushion-Vinyl oder Vinyl-Asbest-Platten verlegt wurden. So kann der Mieter über den richtigen Umgang mit diesem Fußboden in Kenntnis gesetzt werden und die Entfernung der Platten in Ruhe geplant und mit anderen Baumaßnahmen zusammengelegt werden. Und letztlich kann die Prüfung die Asbestprüfung auch entlasten, wenn kein Asbest vorliegt. Dann wissen Vermieter und Mieter Bescheid und können sich entspannt zurücklehnen.

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