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Die Fußboden Asbestsanierung mit A.bedos – Der Ablauf

Asbestuntersuchung

Im ersten Schritt begehen wir die Situation vor Ort. Dabei nehmen wir den Fußbodenbelag in Augenschein. Die Sichtprobe dient ersten Hinweisen auf verbaute Bodenbeläge aus Cushion-Vinyl oder Floor-Flex. Gleichzeitig wird der Zustand des Belags im Hinblick auf Geschlossenheit, Abnutzung und Beschädigungen aufgenommen. Für den Nachweis vom Asbestgehalt entnehmen wir auf Wunsch Proben des Bodenbelages und des verwendeten Klebers. Diese Proben werden nachfolgend in einem akkreditierten Labor auf Asbestfasern hin untersucht.

Bewertung der Gefährdungsstufe

Enthält der Bodenbelag Asbest oder bestätigt sich der Verdacht auf Asbest im Kleber und/ oder im Bodenbelag, informieren wir den Auftraggeber darüber. Eine Aufstellung stellt dar, wo genau Asbest enthalten ist und ob dieser schwach oder fest gebunden vorliegt. Anhand von Gebundenheitsgrad und der Geschlossenheit der Fußbodenoberfläche stellen wir den Bedarf und die Dringlichkeit einer Asbestsanierung fest. Nach positivem Bescheid kann nun die zukünftige Baumaßnahme unter diesem Gesichtspunkt geplant werden.

Sanierungsplan

Im Rahmen einer beauftragten Sanierungsmaßnahme werden wir mittels zugelassenem Sanierungsverfahren vorhandene asbesthaltige Bodenbeläge entfernen. Für die Asbestsanierung berechnen wir den zeitlichen Rahmen und in Abstimmung mit dem Auftraggeber werden Sanierungsstart und voraussichtliches Sanierungsende festgesetzt.

Asbestsanierung

Zum vereinbarten Zeitpunkt werden durch unser Fachpersonal die Geräte aufgebaut, sowie Schutzvorrichtungen mit Abdichtungen und Abdeckungen zum Schutz der Umgebung installiert. Dann wird erfahrenes Fachpersonal unter Schutzbedingungen asbesthaltige Bodenbeläge entfernen und den Kleber vom Estrich abschleifen.

Entsorgung

Die fachgerechte Verpackung der ausgebauten Fußböden in Big Bags oder Plattenbags mit Asbest Kennzeichnung durch uns ist selbstverständlich. Auch der sichere Transport und die Entsorgung der Asbestabfälle entsprechend geltender Rechtsvorschriften wird durch uns übernommen.

Abnahme

Nach abgeschlossener Sanierung erfolgt auf Wunsch eine Freigabemessung gemäß VDI 3492 und/ oder die visuelle Abnahme der Arbeiten durch den Auftraggeber. Die Durchführung einer Freigabemessung ist nicht zwingend vorgeschrieben, da es sich um ein emissionsarmes Sanierungsverfahren handelt.

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