Asbest ist inzwischen schon lange als gefährlicher Rohstoff bekannt. Jeder bringt beim Wort Asbest schwerwiegende Lungenprobleme in den Zusammenhang, die nach vielen Jahren noch auftreten können. Und trotzdem ist vielen Menschen in Deutschland (und EU-weit) nicht im Ansatz klar, wie hochaktuell dieses Problem ist. Obwohl seit 1993 in Deutschland vollständig verboten (mit Ausnahme für spezielle Chemie-Unternehmen), ist nicht mal ein Bruchteil der verbauten Asbestbestände entfernt.
Gerade beim Bau von Gebäuden wurde es großflächig und vielfältig verwendet. Dort ist es in vielen Bestandsbauten noch immer allgegenwärtig. In Wohnblöcken, in großen öffentlichen Bürogebäuden bis hin zum kleinen Einfamilienhaus wurde im Bodenbelag Asbest eingesetzt. Im Kleber für den verlegten Fußboden, in Wandverkleidungen, für Rohrisolierungen, in Putz- und Spachtelmassen bis hin zur Dacheindeckung- und Isolierung fand es Verwendung. Wir sind im Alltag oft immer noch mit Asbest umgeben.
Deshalb muss sich wirklich jeder kleine Heimwerker wenigstens rudimentär über die hohe Gefährdung durch Asbest Entsorgung in der Wohnumgebung informieren.
Enthält jahrzehntealter Bodenbelag Asbest oder nicht? Niemand sollte ohne solche Informationen zum verlegten Boden diesen einfach herausreißen! Das ist zu gefährlich, denn immerhin könnte es sich um asbesthaltige Vinyl-Asbest-Platten oder Cushion-Vinyl handeln.
Und wenn der Bodenbelag Asbest enthält oder der verwendete Kleber darunter asbesthaltig ist, sollte ausschließlich eine Fachfirma mit der entsprechenden Schutzausrüstung für den Wohnraum den Fußbodenbelag entfernen. Die Schutzausrüstung trennt während der Bodenentfernung den restlichen Wohnraum vom Fußboden. Zusätzlich wird der entstehende Staub sofort abgesaugt. Ohne diese Schutzmaßnahmen legt sich ein hauchfeiner, praktisch unsichtbarer Asbeststaub überall ab, der beim kleinsten Luftzug wieder in Bewegung gerät und so noch lange nach der Asbest Entsorgung immer wieder die Atemluft kontaminiert.
Bitte beachten! Auch wenn Sie nicht asbesthaltige Bodenbeläge aus der Zeit vor 1993 entfernen möchten, könnte trotzdem der damals verwendete Kleber wie so oft asbesthaltig sein und unwiederbringlich beim ungeschützten Abriss die Asbestfasern freisetzen. Dann müssen unbedingt in Ihrem eigenen Interesse die strengen Schutzmaßnahmen der Asbest Entsorgung eingehalten werden!
Jeder, der in einem älteren Gebäude lebt oder ein solches abreißt, umbaut oder saniert, kann davon betroffen sein. Positiv ist, wenn etwas über die Baugeschichte des Gebäudes oder der Wohnung bekannt ist. Wann wurde die Immobilie errichtet? Gab es zwischenzeitliche Modernisierungen und was wurde dabei genau gemacht? Fallen Ersterrichtung oder Baumaßnahmen in die Zeit von 1950 bis 1980, sollten Bauherren im ureigenen Interesse besonders genau hinsehen oder noch besser: einen Fachmann hinzuziehen.
Innerhalb der EU fühlen sich die Menschen aufgrund der geltenden Gesetze vor Asbest ziemlich sicher. Dennoch gibt es keinen Anlass zur Entwarnung! In vielen Ländern wie China, Indien oder Russland ist Asbest nicht verboten und wird umfangreich gefördert und eingesetzt. In Baustoffen, als Dämmung oder in Dichtungen von Kleingeräten und vielem mehr kann Asbest so immer noch den Weg in deutsche Haushalte finden.