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Muss Asbest immer entfernt werden?

Wenn sich Immobilienbesitzer oder Mieter mit dem Thema Asbest auseinandersetzen, kommt früher oder später die Frage auf:

Muss Asbest denn immer entfernt werden?

Oder kann verbauter Asbest auch ohne gesundheitsbelastende Wirkung verbaut bleiben?

Grundlegend ist für die Schädlichkeit von verbautem Asbest ganz entscheidend, ob das Asbest

  • stark gebunden vorliegt oder
  • in schwach gebundener Form, und
  • in welchem Zustand das entsprechende Bauteil ist.

Bei stark gebundenem Asbest
sind die Asbestfasern fest eingebettet in ein hartes Material und werden nicht so schnell freigesetzt. Auch liegt der Asbestanteil hier fast immer deutlich niedriger als beim schwach gebundenen Asbest. Stark gebundener Asbest ist relativ widerstandsfähig gegenüber Witterung und mechanischer Einwirkung.
Beispiele für stark gebundenen Asbest sind

  • Vinyl-Asbest-Platten und
  • Erzeugnisse aus Asbestzement, wie
  • Wellasbest,
  • diverse Dach- oder
  • Wandverkleidungen oder
  • Rohre.

Sind Bauteile aus stark gebundenem Asbest

  • unbeschädigt,
  • nicht verwittert und
  • nicht brüchig,

müssen sie nicht unbedingt entfernt werden, da dann der Anteil an freigesetzten Asbestfasern als zu gering für eine Gesundheitsschädigung betrachtet wird.
Von jeglicher mechanischen Bearbeitung ist stark gebundener Asbest jedoch freizuhalten, da sonst die Faserexposition sprunghaft steigt.
Soll er saniert werden, kann das auch in Eigenleistung geschehen.
Bei der Entfernung von stark gebundenem Asbest ist darauf zu achten, dass die Platten sorgfältig abgebaut und vorsichtig abgelegt werden. Sie dürfen auf keinen Fall

  • abgerissen oder
  • rausgebrochen werden, auch
  • Werfen oder
  • Rutschen lassen

sind untersagt.
Vor dem Abbau müssen die Platten

  • sanft befeuchtet werden oder
  • mit einem staubbindenden Mittel wie Sprühlack oder Bindemittel

behandelt werden.
Ist trotz aller Sorgfalt Staub beim Abbau entstanden, muss dieser nass weggewischt werden. Das Wegsaugen ist nicht erlaubt, da dabei die Asbestfasern in die Luft geraten.

Beim schwach gebundenen Asbest
ist der Asbestanteil meist sehr hoch und zudem ist schwach gebundenes Asbest weicher und faserig. Die Bereitwilligkeit, Asbestfasern freizusetzen, ist hoch. Produkte mit schwachgebundenem Asbest gelten unsaniert immer als gesundheitlich bedenklich.
Typische Produkte mit schwach gebundenem Asbest sind

  • Spritzasbest, der früher für Brandschutz und Dämmung in Rohrummantelungen benutzt wurde,
  • Putze,
  • Kleber oder
  • Spachtelmasse.

Diese Stoffe haben oft an verschiedenen Stellen einen unterschiedlichen Asbestanteil.
Das macht die Auswertung von Analyseproben und die Feststellung der echten Gefährdung schwierig.
Fußboden aus Cushion-Vinyl war lange Zeit ein üblicher Bodenbelag und weist eine schwach gebundene Trägerschicht aus Asbestpappe und oft zusätzlich noch einen asbesthaltigen Kleber auf. Problematisch ist, wenn im Bodenbelag Asbest wie bei Cushion-Vinyl genutzt wurde, die sehr menschennahe Verwendung und ständige Belastung durch die Begehung im Wohnraum.

Wird schwach gebundenes Asbest entdeckt und durch Proben nachgewiesen, muss es umgehend entfernt werden.

Eine Fachfirma mit Sachkundenachweis nach TRSG 519 muss zwingend unter Benachrichtigung der Behörden schwach gebundenes Asbest sanieren, also bei einer Cushion-Vinyl-Belastung zum Beispiel asbesthaltige Bodenbeläge entfernen.
Während der Entfernung wird der belastete Bereich vollständig abgeschottet, unter Unterdruck gesetzt und darf nur mit kompletter Schutzkleidung durch Schleusen betreten werden. Als Schutzkleidung sind Vollschutzanzüge und Atemgeräte zu tragen.

Die Entsorgung

Beim Selbstabbau von Asbestzement/ Etermit, also stark gebundenem Asbest, kann man diesen ordnungsgemäß in stabile Kunststofffolie oder in Asbest Bigbags verpacken und abgeben.

Wurde schwach gebundener Asbest durch eine Fachfirma entfernt, muss diese die Sanierungsabfälle sachgemäß abgeben und zum Beispiel herausgenommenen Spritzasbest, abgerissene Putze oder asbesthaltige Bodenbeläge entsorgen.

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