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Floor Flex

Floor-Flex-Belag (Vinylasbest)

Floor-Flex-Belag ist ein in den 1950er bis 70er Jahren sehr häufig verwendetes Material welches sich äußerlich nur sehr schwer von herkömmlichen PVC-Belägen unterscheiden lässt. Dieses Material aufgrund seiner vielen positiven Materialeigenschaften (hohe Abriebfestigkeit auch bei starker Belastung, resistent gegen Öle, Fette, Säuren oder andere Chemikalien, dichte, homogene und geschlossene Oberfläche gegen das Eindringen von Staub und Schmutz). Da dieses Material jedoch sehr spröde ist wurde es ausschließlich als Plattenmaterial (Fliesen) verbaut. Dieser Belag galt zu seiner Zeit als modisch attraktiv, war außerdem bezahlbar.

Floor Flex Belag

CV-Belag (hier als Bahnenware in Fliesenoptik)

Sehr oft sind mangelnde Wissen um die Verwendung von Asbest in diesem Produkt und fehlendes Fachverständnis bei der Entfernung und Entsorgung des Materials ein sehr großes Problem.

Es gab einerseits den so genannten „Floor-Flex-Belag“, hier wurde Asbest als Füllstoff in das PVC-Material eingefügt um die Materialeigenschaften zu verbessern. Sehr häufig erfolgte jedoch auch zusätzlich die Beimischung von Asbest in den Kleber.

Andererseits gab es auch die mehrschichtig aufgebauten Beläge die sogenannten „CV-Beläge“ (Cushion-Vinyl), bei denen die obere Verschleißschichte – in der Regel aus reinem PVC – mit einer unteren Trägerschichte aus Asbest verbunden war. Diese asbesthaltigen Trägerschichten weisen einen sehr großen Anteil an schwach gebundenem Asbest auf.

Den Bodenbelägen ist augenscheinlich nicht anzusehen, ob sie Gefahrstoffe enthalten. Wer allerdings Bodenbeläge aus dem entsprechenden Zeitraum vorfindet, sollte eine Analyse vornehmen lassen. Nur so kann zweifelsfrei das Vorhandensein von Asbest ausgeschlossen bzw. nachgewiesen werden.

Achtung Fachpersonal erforderlich

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien fallen unter den Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) , sowie unter die Regelungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519. Nur Fachbetriebe mit entsprechenden Zulassungen dürfen Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Produkten durchführen. Diese haben speziell geschultes Personal und besitzen die notwendigen sicherheitstechnischen Vorrausetzungen um diese Arbeiten fachgerecht und nach dem neuesten Stand der Technik auszuführen. Dadurch wird gewährleistet, dass keine Gefährdungen für die Gesundheit und die Umwelt entstehen.

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