Asbestfasern sind extrem fein und leicht. So kann es nach einer Asbestfaserfreisetzung in Räumen ohne Luftbewegung je nach Raumhöhe mehrere Tage dauern, bis sich die Fasern abgesetzt haben. Und auch dann ist der Asbeststaub von den Flächen nur unter Einhaltung strikter Sicherheitsvorkehrungen zu entfernen, um ein erneutes Aufschweben gering zu halten. Bei einer geplanten und durchgeführten Asbestentfernung durch unser Profiteam kommen deshalb auch bei Schleiftätigkeiten Asbestsauger zum Einsatz, die freigesetzte Asbestfasern sofort aufnehmen. Und zu guter Letzt gehört zum erfolgreichen Abschluss einer Asbestsanierung auch die mehrstündige Raumluftmessung auf Asbestfasern.
Als Erstes sollte die tatsächliche Faserkonzentration in der Raumluft bzw. Umgebungsluft festgestellt werden. Wir als professionelle Asbestfachfirma führen die (automatisierte) mehrstündige Partikelmessung gemäß der VDI-Richtlinie 3492 mit einem Probenahmegerät durch. Das Ergebnis ist die Grundlage für die Gefahreneinschätzung.
Wird eine hohe Belastung mit Asbestfasern nachgewiesen, ist eine regelmäßige Untersuchung durch einen Lungenfacharzt empfehlenswert. Durch diese begleitende Kontrolle können frühzeitig asbestbedingte Veränderungen festgestellt werden. Als Mittel stehen dafür Röntgen, Computertomographie, Blutuntersuchungen und Lungentests zur Verfügung.
Ein einmaliges Einatmen von Asbestfasern führt jedoch nicht automatisch zu körperlichen Problemen. Die höchste Wahrscheinlichkeit für asbestbedingte Krankheiten haben Menschen, die viele Berufsjahre in der Asbestindustrie mit unzureichenden Arbeitsschutzmaßnahmen hinter sich haben. Dennoch ist der beste Schutz, eine Kontaminierung mit Asbestfasern zu vermeiden. Bei geplanten Abbruch- oder Sanierungsarbeiten sollte deshalb immer auch vorab eine Prüfung auf Asbest stattfinden und im bestätigten Positivfall unsere Firma für Asbestsanierungen zum Einsatz kommen.
Denn eine Entfernung der Asbestfasern aus der Lunge ist nicht mehr möglich. Auch die körpereigenen Auflösungs- und Abstoßungsprozesse können bei Asbestfasern wenig bewirken. Die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten bei asbestbedingten Erkrankungen sind vor allem auf eine Verbesserung der körperlichen Einschränkungen ausgelegt und richten sich nach dem Stand der Erkrankung. Neben sportlicher Betätigung und einer Antirauchtherapie kann auch die körperliche Immunantwort auf die Asbestfasern in der Lunge medikamentös eingeschränkt werden, um Entzündungen und Vernarbungen soweit wie möglich zu bremsen.
Ist die Asbestbelastung für Arbeitnehmende im Rahmen der beruflichen Tätigkeit aufgetreten, wird diese begleitende Vorsorge von der Zentralen Erfassungsstelle für asbeststaubexponierte Arbeitnehmer (GVS – Gesundheitsvorsorge der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V.)) organisiert. Dort erfolgen im ersten Schritt die Meldung und die Weitergabe an die zuständige Unfallversicherung zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und im Anschluss an die Rückmeldung die nachgehende Vorsorge. Hierfür wird jedoch eine ausschließlich beruflich bedingte und langjährige Faseraufnahme anerkannt.
Der Mindeststandard für das Asbest entfernen ist die FFP3 Maske mit CE-Zertifikat. Diese gibt es mit und ohne Ausatemventil. Das Ausatemventil dient nur der Erleichterung beim Ausatmen, beim Einatmen ist es verschlossen.
FFP3-Masken schützen die Atemluft vor gesundheitsschädlichen, krebserzeugenden und radioaktiven Partikeln. Dazu gehören gesundheitsschädlichen und krebserregenden Stoffe, Rauch und Aerosole, aber auch radioaktive und biochemische Partikel.
FFP3 bedeutet, dass diese Masken bis zu Schadstoffkonzentrationen eingesetzt werden kann, die das Dreißigfache des zulässigen Grenzwertes betragen. Dabei werden mindestens 99% der Schadstoffe aus der Luft gefiltert.
Weiteren Schutz bei Asbest entfernen bieten das Tragen von Einwegoveralls und Einweghandschuhen sowie der Einsatz von Asbestsaugern und Luftschleusen.