Dürfen unbeschädigte Floor-Flex-Platten im Zuge von Gebäudesanierungsmaßnahmen überdeckt werden?
Floor-Flex-Platten dürfen generell nicht überdeckt werden. Es spielt keine Rolle, ob sie beschädigt oder unbeschädigt sind.
Floor-Flex-Platten zählen gemäß den „Technischen Regeln für Gefahrenstoffe“ (TRGS) zu den stark gebundenen Asbestprodukten und sind daher unter Beachtung der Vorgaben der TRGS 519 zu entfernen und zu entsorgen.
Für schwach gebundene Asbestprodukte gibt es die Möglichkeit, diese räumlich zu trennen oder zu beschichten Bei Bodenbelegen ist das aber nur theoretisch möglich. Die unteren Schichten von flexiblen Bodenbelegen können einen höheren Asbestanteil aufweisen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass der Kleber und der Beton Asbest enthalten.
Unabhängig von den Vorschriften sollte man immer bedenken, dass Asbest nachweislich gesundheitsgefährdend ist. Jährlich sterben durch Asbest verursacht ca. 1400 bis 1500 Menschen in Deutschland. In dieser Statistik sind die Personen erfasst, die beruflich mit Asbest zu tun haben. Alle durch Asbest geschädigten Personen, die nicht beruflich mit Asbest umgehen sind in diesen Zahlen nicht erfasst.
Folgende drei Berufskrankheiten sind in der Bundesrepublik Deutschland als asbestverursacht anerkannt:
BK 4103 Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura
BK 4104 Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs
BK 4105 Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Pericards
Unternehmen, die Asbest, asbesthaltige Materialien oder asbesthaltige Bodenbeläge entfernen und entsorgen dürfen, müssen eine entsprechende Qualifikation und Zulassung nachweisen.